Leitfaden zur Meldung und Abwicklung von Wildschäden
Gültig im Bereich der [Gemeindeverwaltung Ehingen-Donau)
Meldung von Wildschäden
1. Wer muss…
Hinweis der JV Ehingen:
„Es soll ausdrücklich nicht der Eindruck entstehen, dass bei jedem Wildschaden automatisch ein Mitverschulden der Landwirte…
Amtliche Abkürzung: JWMGAusfertigungsdatum: 25.11.2014Gültig ab: 01.04.2015Quelle: Land Baden-Württemberg
Hier zum Download ein Muster für unsere Region in der die übliche Gebühr von 50,- ausgewiesen ist.