Leitfaden zur Meldung und Abwicklung von Wildschäden
Gültig im Bereich der [Gemeindeverwaltung Ehingen-Donau)
Meldung von Wildschäden
1. Wer muss melden?
Der geschädigte Landwirt ist verpflichtet, den Schaden zu melden.
Frist
§ 57 JWMG: "Der Schaden ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme, zu melden."
2. Wie wird gemeldet?
Die Meldung kann erfolgen:
Schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) oder Mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde
Inhalt der Meldung (verpflichtend):
- Schadfläche (betroffene Kultur)
- Flurstücknummer
- geschätzte Schadenshöhe in m² / ar / ha
Nachmeldung bei Schadenserweiterung
Sollte sich der Schaden im weiteren Verlauf vergrößern oder verändern, muss der höhere Schaden ebenfalls unverzüglich nach demselben Verfahren gemeldet werden. Dies entspricht dem Grundsatz der zeitnahen Schadenserfassung gemäß § 57 JWMG Baden-Württemberg.
2. Ablauf nach der Meldung
Benachrichtigung
Die Jagdgenossenschaft informiert den zuständigen Jagdpächter Schriftlich über die Schadensmeldung.
Kontaktaufnahme
Der Jagdpächter setzt sich mit dem Landwirt in Verbindung, um einen Termin zur gemeinsamen Begutachtung zu vereinbaren.
3. Begutachtung & Dokumentation
Dokumentationspflicht
Die gemeinsame Begutachtung und lückenlose Dokumentation des Schadens ist zwingend erforderlich, insbesondere wegen der Schadensdeckelung (maximaler Erstattungsbetrag für Wildschäden) für den Jagdpächter.
Die Dokumentation muss enthalten:
- Datum und Uhrzeit der Begutachtung
- Beteiligte Personen (Landwirt, Jagdpächter)
- Genaue Beschreibung des Schadens (Kulturart, Fläche, Tiefe der Schäden)
- Fotos zur Beweissicherung (aus verschiedenen Winkeln, mit Maßstab)
- Lageplan oder Flurstückkarte, wenn möglich
§ 39 JWMG: Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Dokumentation und Begutachtung.
4. Finanzielle Abwicklung
Zahlungsnachweis
Schäden, die finanziell ausgeglichen wurden, müssen durch einen Bankauszug der Jagdgenossenschaft belegt werden.
Warum wichtig?
Nur nachweislich dokumentierte und belegte Zahlungen können auf das Deckelungsvolumen des Jagdpächters angerechnet bzw. als Wildschaden anerkannt werden.
5. Wichtige Hinweise
- Ohne fristgerechte und vollständige Meldung erlischt der Anspruch auf Ersatz.
- Die Einhaltung der Vorgaben ist zwingende Voraussetzung für eine Erstattung.
- Eine unvollständige Dokumentation kann zur Ablehnung der Erstattung führen.
- Es empfiehlt sich, die Meldung und die Dokumentation schriftlich zu archivieren.


