der Landesjagdverband stellt seinen Mitgliedern seit langem ein Muster für eine Unfallbescheinigung zur Verfügung. Es ist zu finden auf der Mitgliederseite Mein LJV Downloads „Jagdpraxis und Recht“.
Die neu angepasste Höhe der Vergütung erfolgt in Anlehnung der aktuellen Praxis von FORST BW, die 50,-€ verlangt. Ob die Haftpflichtversicherer die gesamte Höhe bei der Schadensregulierung akzeptieren, ist derzeit nicht bekannt.
Wir möchten Sie darüber informieren, da Sie zum Teil auch eigene Muster veröffentlicht haben.
Landrat Heiner Scheffold bestätigte den Kreisjägermeistern aus Ulm und Ehingen, Chaloun und Krieger, daß die Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung von Schwarzwild seit 01. Januar 2021 bis auf weiteres ausgesetzt wird. Dies erfolgt im Rahmen der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).
Im Zuge unserer gemeinsamen Bemühungen die Afrikanische Schweinepest zurückzudrängen, hat sich unser Mitglied, MdL Manuel Hagel in einem Schreiben an...
Die Verwertung und ständige Vermarktung von Wild stellt insbesondere bei hohem Schwarzwildaufkommen für viele eine immer größere Herausforderung dar....