Hinweis Jagdpächter und Landwirte:
- Genehmigung erforderlich: Wer mit einer Drohne in einem Natura2000-Gebiet (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet oder Naturschutzgebiet) fliegen möchte, benötigt eine Genehmigung von der UNB (Umwelt- und Naturschutzbehörde).
- Bestätigung durch das RP: Die UNB lässt sich die Genehmigung vom Regierungspräsidium (RP) bestätigen.
- Antragstellung: Der Antrag auf Genehmigung kann formlos bei der UNB gestellt werden.
- Überprüfung von Naturschutzgebieten: Um herauszufinden, ob sich die Fläche in einem Naturschutzgebiet befindet, kann die Seite https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de genutzt werden.
- Ansprechpartner: Die Ansprechpartner für die Antragstellung sind in der PDF mit der Gebietsaufteilung und den entsprechenden Namen zu finden.