Treibjagd auf Niederwild nach der Corona Verordnung sind für max. 10 Personen nicht erlaubt.
Der LJV hat die erste Meldung vom 06. November revidiert...
Für private Veranstaltungen gilt ab dem 2.11.2020 § 1a) der Corona-Verordnung mit folgendem Inhalt:
(2) Ansammlungen und private Veranstaltungen sind abweichend von §§ 9 und § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 nur gestattet
• mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder
• mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, mit insgesamt nicht mehr als 10 Personen.
Niederwildjagden können damit also nicht im herkömmlichen Sinn mit bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten stattfinden!
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Dr. Erhard Jauch
Hauptgeschäftsführer
Bereichsleitung Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
Tel. 0711/26 84 36 -14, Fax – 29